Wo dürfen Wahlplakate hängen – und wo nicht?

In vielen Städten hängen schon Wahlplakate für die Bundestagswahl 2025.

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Die Straßen sind gerade voll mit Sternen und Lichtern – und großen Gesichtern auf Plakaten. Die machen Werbung für eine bevorstehende Wahl. Denn am 23. Februar 2025 soll eine neue Regierung für Deutschland gewählt werden.

In der Weihnachtszeit bringen Lichterketten die Straßen zum Leuchten. Sterne erstrahlen in Fenstern und vieles ist festlich dekoriert. Doch dieses Jahr wird es mancherorts etwas anders aussehen: Riesige Plakate mit den Gesichtern von Männern und Frauen hängen an Laternen und stehen am Straßenrand. So ist es zum Beispiel schon in der Stadt Regensburg in Bayern.

Mit Weihnachten haben die Leute auf den Plakaten allerdings nichts zu tun. Es geht dabei um Politik. Denn für den 23. Februar ist in Deutschland eine große Wahl geplant: die Bundestagswahl. Dann soll Deutschland eine neue Regierung bekommen.

Eigentlich hätte die Bundestagswahl erst im September stattfinden sollen. Aber die Regierung aus den Parteien SPD, Grüne und FDP hat zu viel gestritten. Eine Zusammenarbeit klappte nicht mehr. Deswegen soll schon früher gewählt werden.

Wo dürfen Plakate hängen?

So kommt es auch, dass sich nun die Weihnachtszeit und der Wahlkampf überschneiden. Denn um möglichst viele Stimmen zu ergattern, machen die Parteien in den Wochen vor der Wahl Werbung. Die Wahlplakate sind ein beliebtes Mittel dafür.

Ab wann solche Plakate aufgehängt werden dürfen, entscheidet jede Gemeinde und jede Stadt für sich selbst. Meist geschieht das einige Wochen vor der Wahl. Dabei müssen die Wahlkämpfer weitere Regeln beachten. Zum Beispiel dürfen die Plakate keine Ampeln verdecken oder die Sicht auf gefährliche Kreuzungen nehmen.

Einfach abhängen ist verboten!

Häufig hängen solche Wahlplakate auch sehr hoch an den Laternen, damit sie niemand herunterreißen oder bekritzeln kann. Das ist nämlich verboten. Wer dabei erwischt wird, dem drohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis. Die Wahlplakate müssen hängen bleiben – auch wenn einem die Partei nicht gefällt.