Schule: Strafe zahlen fürs Zuspätkommen?

Morgens ausschlafen ist toll – zu spät kommen nicht so.

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Was machen deine Lehrerinnen und Lehrer, wenn Kinder zu spät kommen? An einer Schule in Nürnberg heißt es dann: Strafe zahlen. Eine gute Idee? Oder eher nicht?

Fällt es dir leicht, morgens früh aufzustehen? Oder musst du dir mehrere Wecker stellen, damit du pünktlich aus dem Bett kommst? Manche Kinder schlafen gerne aus. In der Schule aber gibt es Zeiten, an die man sich halten muss. Wer da trotzdem morgens den Wecker ignoriert und zu spät kommt, auf den wartet meist Ärger. Zumindest dann, wenn das häufiger passiert.

An einer Schule in Nürnberg heißt es dann sogar: Strafe zahlen! Jugendliche ab der neunten Klasse müssen dort fürs Zuspätkommen fünf Euro bezahlen. Allerdings gilt die strenge Regel nicht gleich bei der ersten Verspätung.

Wann gilt die Regel?

Nur Jugendliche, die immer wieder zu spät kommen, obwohl es schon Gespräche mit ihnen und ihren Eltern darüber gab, müssen fünf Euro Strafe zahlen. Der Schulleiter der Schule sagt, die Jugendlichen seien seitdem viel pünktlicher geworden. Und es sei erst sehr selten vorgekommen, dass wirklich jemand Strafe zahlen musste.

In der Stadt Berlin gibt es noch eine andere Idee. Ab dem dritten Mal zu spät kommen, sollen Schülerinnen und Schüler dort eine ganze Fehlstunde dafür notiert bekommen. Diese Fehlstunden werden dann zu Fehltagen zusammengezählt. Kommen fünf Tage zusammen, wird das Schulamt informiert.

Hilft Strafe zahlen gegen Schulschwänzer?

Das Ziel der Regel soll sein, unter anderem Schulschwänzen aufzudecken. Denn in Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Das bedeutet, Kinder und Jugendliche müssen zur Schule gehen. Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder den Unterricht wahrnehmen.

Und was, wenn man gar nichts für die Verspätung konnte? Schließlich kann ja auch mal ein Bus oder eine Bahn ausfallen. Weil das natürlich ab und zu vorkommt, gilt: Kommen die Kinder wegen Störungen bei Bussen und Bahnen zu spät, sollen die Verspätungen nicht gezählt werden.