E-Scooter: Darum sind viele genervt von den Rollern
So bitte nicht! Diese Roller hat jemand an Straßenschilder gehängt.
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In vielen Städten sieht man sie überall: E-Scooter. Viele finden die Roller praktisch. Andere sind super genervt! Das Problem: Die Fahrzeuge werden teilweise wild in der Gegend abgestellt. Das soll sich ändern. Einige Städte haben sich deshalb neue Regeln für die Roller überlegt.
E-Scooter können in Großstädten geliehen werden, um kurze Strecken bequem hinter sich zu bringen. Die elektrisch betriebenen Tretroller können bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren und kosten nur wenige Euro Miete. Eigentlich eine gute Sache.
Doch oft werden sie von den Menschen, die sie genutzt haben, achtlos in der Gegend stehen gelassen. Die Fahrzeuge stehen dann zum Beispiel auf Gehwegen. Das ist besonders für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Blinde oder Eltern mit Kinderwagen gefährlich.
Keine E-Scooter mehr in Paris
Doch es geht noch weiter: Einige Nutzer schmeißen die Fahrzeuge in Flüsse oder Seen. In Köln haben Taucher schon über 100 E-Scooter aus dem Rhein geborgen. Insgesamt haben E-Scooter, seitdem sie für den Straßenverkehr zugelassen wurden, für viel Ärger gesorgt. Viele Städte haben deswegen die Regeln für die E-Scooter geändert.
In der französischen Hauptstadt Paris wurde abgestimmt. Nun steht fest: Die Verleih-Roller sind für die Innenstadt verboten. In anderen Städten dürfen sie nur noch in bestimmten Zonen abgestellt werden. Außerdem soll die Leihuhr so lange weiterlaufen, bis das Fahrzeug an einem offiziellen Parkplatz abgestellt ist. Das ist zum Beispiel in Braunschweig der Fall.
Bitte die Gehwege freihalten
In Düsseldorf wurde jetzt die 100. „Sharing-Station für Mikromobilität“ eröffnet. Dabei handelt es sich um markierte Parkflächen für sogenannte Leih-Zweiräder, zu denen auch die E-Scooter gehören. In Ulm ist es verboten, die E-Scooter auf Grünflächen oder in der Fußgängerzone abzustellen. Wer es trotzdem macht, kann sich nicht aus dem Bezahlsystem ausloggen. In Nürnberg soll die Zahl der E-Scooter von 5000 auf 4000 verringert werden.
Die Stadt Essen setzt auf die Mithilfe anderer E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer. Auf einer Internetseite können falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden. Allgemein ist wichtig: Die Gehwege müssen frei gehalten und die Fahrzeuge sollen auf keinen Fall hingelegt werden!
Wer darf E-Scooter fahren?
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, muss einige wichtige Regeln beachten: Man braucht zwar keinen Führerschein für das Fahrzeug, muss aber mindestens 14 Jahre alt sein.
Mit dem E-Scooter darf man nur fahren, wo Fahrräder auch fahren dürfen. Auch die Geschwindigkeit ist genau geregelt: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 Kilometer pro Stunde, die Mindestgeschwindigkeit bei 6 Kilometer pro Stunde.