Familie: Neue Regeln für Nachnamen
Bald soll es neue Regeln für Nachnamen geben. Auch für Kinder ändert sich dann etwas.
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Bald sollen sich die Regeln für Nachnamen ändern. Das neue Namensrecht soll ausdrücken, wie vielfältig Familien sein können. Kinder dürfen dann auch Doppelnamen bekommen.
Wie soll es denn heißen? Wenn Eltern ein Baby bekommen, machen sie sich oft lange Gedanken über den Vornamen. Schließlich wird das Kind ein Leben lang so heißen und soll sich damit wohlfühlen. Darüber darf man dann schon mal länger nachdenken.
Auch beim Nachnamen können Eltern ins Grübeln kommen. Das liegt aber eher an den strengen Regeln fürs Namensrecht. Was es dabei zu beachten gilt, steht sogar in einem Gesetzbuch. Wenn zwei Menschen heiraten, müssen sie einen Familiennamen wählen. Den trägt das Kind, auch wenn ein Elternteil den Familiennamen nicht annimmt oder seinen und den anderen Namen zum Doppelnamen mit Bindestrich zusammenfügt.
Mit und ohne Bindestrich
Ein Beispiel: Michael Rohde und Tanja Klose heiraten. Sie bestimmen bei der Hochzeit Klose als Familiennamen. Michael nimmt einen Doppelnamen an, er heißt jetzt Rohde-Klose. Wie heißt dann ihre Tochter Pia, die ein Jahr später zur Welt kommt? Richtig: Pia Klose. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind, kann nur einer der beiden Nachnamen für das Kind ausgewählt werden. So sieht es das deutsche Namenrecht vor. Bis jetzt.
Denn diese Regelung ist altmodisch und entspricht nicht mehr den Familienmodellen von heute, in denen zum Beispiel Eltern immer häufiger nicht verheiratet sind. Das fand sogar der deutsche Justizminister Marco Buschmann. Er hat Vorschläge für ein geändertes Namensrecht gemacht, das bis 2025 umgesetzt werden soll.
Doppelnamen für Kinder erlaubt
Nach der neuen Regel gilt für Michael Rohde und Tanja Klose: Beide dürfen nun den Doppelnamen tragen. Pia ebenfalls. Sie darf sogar den Doppelnamen tragen, wenn ihre Eltern ihre Nachnamen behalten.
Noch wichtiger: Sind die Eltern nicht verheiratet, darf ihre Tochter Pia trotzdem den Doppelnamen tragen. Sogar mit oder ohne Bindestrich. Denn es geht auch darum zu zeigen: Ein Kind gehört zu beiden Elternteilen. Das wird mit der neuen Namensregelung deutlicher als vorher.
Vielfältig und offen
Familie ist eine Gemeinschaft, die offener und bunter geworden ist. Auch darum geht es im geplanten neuen Namensrecht. Die neuen Regeln stehen nun in einem Gesetzentwurf. Das Gesetz soll ab Mai 2025 gelten.
Darin sind auch Regeln enthalten, die bei einer Scheidung der Eltern eine Änderung des Nachnamens erleichtern. Die werden dann auch für die Kinder gelten. Ab einem Alter von fünf Jahren müssen die Kinder gefragt werden und zustimmen.