Stehen Kinderrechte bald im Grundgesetz?
Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Gesetze in Deutschland.
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In jedem Land gibt es Regeln, an die sich alle Menschen halten müssen. Die wichtigste Sammlung solcher Regeln in Deutschland ist das Grundgesetz. Darin stehen aber nicht nur Verbote, sondern vor allem Rechte, die alle Menschen bei uns haben. Jeder Mensch in Deutschland hat zum Beispiel ein Recht auf seine Würde. Außerdem darf niemand schlecht behandelt werden, weil er eine andere Religion oder Hautfarbe hat. Und alle Menschen in Deutschland dürfen ihre Meinung offen sagen.
Dass diese Rechte auch für Kinder gelten, ist eigentlich selbstverständlich. Trotzdem finden viele Menschen es wichtig, Kinderrechte auch ins Grundgesetz hineinzuschreiben. Das ist bisher nämlich nicht passiert.
Kinder sollen bei Entscheidungen mitreden
Die Rechte für Kinder wurden vor etwa dreißig Jahren aufgeschrieben. Sie stehen in der Kinderrechtskonvention. Das ist eine Vereinbarung, die viele verschiedene Länder gemeinsam getroffen haben und an die sie sich halten wollen. Auch Deutschland hat das versprochen.
In der Kinderrechtskonvention steht zum Beispiel, dass alle Kinder die gleichen Rechte und Chancen haben sollen. Und dass alle Kinder zur Schule gehen dürfen. In der Konvention steht auch, dass Kinder bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen dürfen.
Ein Vorschlag sorgt für Streit
Das sollte auch im Grundgesetz stehen, finden viele Politiker. Deshalb hat die deutsche Justizministerin, Christine Lambrecht, einen Vorschlag gemacht, wie man das Grundgesetz ändern könnte, damit die Rechte von Kindern darin vorkommen. Christine Lambrecht gehört zur Partei SPD.
Viele Politiker aus anderen Parteien finden ihren Vorschlag aber nicht gut. Manche machen sich Sorgen, dass der Textvorschlag von Christine Lambrecht dafür sorgen könnte, dass Eltern in Zukunft weniger Rechte haben und der Staat sich in die Erziehung einmischt. Andere meinen, der Vorschlag von Christine Lambrecht gibt den Kindern noch nicht genug Rechte.
Die Mehrheit muss dafür sein
Damit die Rechte von Kindern im Grundgesetz aufgeschrieben werden können, müssen sich möglichst viele Politiker auf einen Textvorschlag einigen.
Denn über den müssen die Parteien im Bundestag und im Bundesrat abstimmen. Mindestens zwei Drittel aller Politiker dort müssen dafür sein. Erst dann kann das Grundgesetz geändert werden.
Von Friederike Bach
veröffentlicht am 14. März 2020